Die Verwendung des Buchstaben „Z“ kann im Einzelfall eine Billigung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine darstellen, somit nach §140 Strafgesetzbuch (StGB) verboten sein und mit Geldstrafen oder bis zu 3 Jahren Haft geahndet werden. Der Paragraph sagt aus, dass „Belohnung und Billigung von Straftaten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§11 Abs. 3) billigt“ kann mit eben genannten Maßnahmen bestraft werden.
Quellen:
Der STANDARD:
Das prorussische Z wird in Deutschland unter Strafe gestellt: https://www.derstandard.de/story/2000134516302/das-prorussische-z-wird-in-deutschland-unter-strafe-gestellt
Auf1 TV:
Ermittlung wegen Buchstaben „Z“ und russischer Fahne: https://t.me/auf1tv/2195
Bildquelle: CANVA /